§14a EnWG: Was Installateure jetzt wissen müssen
§14a EnWG ist ein neuer Baustein der Energiewende. Er verpflichtet Betreiber bestimmter Geräte – wie Wallboxen oder Wärmepumpen – dazu, diese steuerbar zu machen. Der Hintergrund: Netzbetreiber sollen bei Bedarf kurzfristig eingreifen können, um die Stromnetze zu entlasten.
Klingt technisch, bringt aber echte Vorteile – sowohl bei den Kosten als auch bei der Netzstabilität. In diesem Artikel zeigen wir, was das für Ihre PV-Anlage bedeutet und wie Sie mit Lösungen von Solar-Handel optimal vorbereitet sind.
Was bedeutet §14a EnWG für Sie?
Seit dem 1. Januar 2024 dürfen Netzbetreiber den Stromfluss zu bestimmten Geräten bei Bedarf temporär drosseln – ohne sie komplett abzuschalten. Das betrifft steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Stromspeicher oder Ladepunkte für E-Fahrzeuge. Für Neuanlagen ist das bereits Pflicht, für Bestandsanlagen gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2028.
Welche Geräte sind betroffen?
Alle Geräte mit einer Anschlussleistung über 4,2 kW gelten als steuerbar – diese Grenze ist gesetzlich definiert.
Wie funktioniert die technische Umsetzung?
Smart Meter & Energiemanagement
Für die Umsetzung benötigen Sie einen intelligenten Stromzähler mit Kommunikationsschnittstelle – zum Beispiel den Huawei Smart Power Sensor DTSU666-H.
Ein Energiemanagementsystem (EMS) ist erforderlich, wenn mehrere steuerbare Verbraucher vorhanden sind. Geeignete Lösungen finden Sie z. B. in unserer EMS-Auswahl:
Rechenbeispiel zur Steuerleistung
Die Formel zur Berechnung der notwendigen Steuerleistung lautet:
4,2 kW + ((n – 1) × GZF × 4,2 kW)
Dabei steht:
- n = Anzahl steuerbarer Verbraucher
- GZF = Gleichzeitigkeitsfaktor (z. B. 0,7 bei 4 Geräten)
- 4,2 kW = Grundwert laut Gesetz
Beispiel:
1 Wärmepumpe (9 kW) + 3 Ladepunkte (je 11 kW):
4,2 + ((4 – 1) × 0,7 × 4,2) = 13,02 kW
Ihr EMS muss also mindestens 13,02 kW steuerbar machen können.
Technik von Solar-Handel
Bei Solar-Handel finden Sie alle Komponenten für die Umsetzung von §14a EnWG aus einer Hand:
- Smart Meter von Huawei
- EMS Huawei EMMA & EcoFlow PowerInsight
- Wechselrichter mit EMS-Funktion (z. B. Sungrow SH10.0RT)
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Pauschale Ersparnis: Fixer Abschlag auf das Netzentgelt – einfach und ohne Mehraufwand
- Prozentuale Reduktion: Günstigere Abrechnung für separat gemessenen Verbrauch
- Zeitlich gesteuerte Tarife: Ab April 2025 sparen durch Nutzung in günstigen Zeitfenstern (z. B. nachts)
Fazit: Mit Solar-Handel vorbereitet in die Zukunft
§14a EnWG stellt die Weichen für eine smarte, flexible Energiezukunft – und bringt Ihnen konkrete wirtschaftliche Vorteile. Mit den passenden Komponenten von Solar-Handel erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen, bleiben flexibel und helfen Ihren Kunden, Strom effizienter zu nutzen.
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