§14a EnWG für PV-Anlagen: Was Sie jetzt wissen müssen und wie Sie profitieren

§14a EnWG für PV-Anlagen: Was Sie jetzt wissen müssen und wie Sie profitieren

§14a EnWG ist ein neuer Baustein der Energiewende. Er verpflichtet Betreiber bestimmter Geräte – wie Wallboxen oder Wärmepumpen – dazu, diese steuerbar zu machen. Der Hintergrund: Netzbetreiber sollen bei Bedarf kurzfristig eingreifen können, um die Stromnetze zu entlasten. Klingt technisch, bringt Ihnen aber echte Vorteile – sowohl bei den Kosten als auch bei der Netzstabilität. In diesem Artikel zeigen wir, was das für Ihre PV-Anlage bedeutet und wie Sie mit Lösungen von Solar-Handel optimal vorbereitet sind.

Was bedeutet §14a EnWG für Sie?

Seit dem 1. Januar 2024 dürfen Netzbetreiber den Stromfluss zu bestimmten Geräten bei Bedarf temporär drosseln – ohne sie abzuschalten. Das betrifft steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Stromspeicher oder Ladepunkte für E-Fahrzeuge. Für Neuanlagen ist das Pflicht, für Bestandsanlagen gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2028.

Welche Geräte sind betroffen?

  • Wärmepumpen
  • Private Ladepunkte für Elektroautos
  • Stromspeicher
  • Kälte- und Klimageräte

Alle Geräte mit einer Anschlussleistung über 4,2 kW gelten als steuerbar. Diese Grenze ist gesetzlich definiert.

Wie funktioniert die technische Umsetzung?

Smart Meter & Energiemanagement

Für die Umsetzung benötigen Sie einen intelligenten Stromzähler (Smart Meter) mit Kommunikationsschnittstelle. Ein Energiemanagementsystem (EMS) ist nötig, wenn mehrere steuerbare Verbraucher vorhanden sind.

Rechenbeispiel zur Steuerleistung

Die Formel zur Berechnung lautet:

4,2 kW + ((n – 1) × GZF × 4,2 kW)

Dabei steht:

  • n = Anzahl steuerbarer Verbraucher
  • GZF = Gleichzeitigkeitsfaktor (z. B. 0,7 bei 4 Geräten)
  • 4,2 kW = Grundwert laut Gesetz

Beispiel:

  • 1 Wärmepumpe (9 kW)
  • 3 Ladepunkte (je 11 kW)

4,2 + ((4 – 1) × 0,7 × 4,2) = 13,02 kW

Ihr EMS muss also mindestens 13,02 kW steuern können.

Technik von Solar-Handel

Bei Solar-Handel finden Sie passende Produkte für die Umsetzung von §14a:

  • Smart Meter von Fronius
  • EMS-Systeme: Huawei EMMA, Enphase IQ Energy Router
  • Wechselrichter mit EMS: Sungrow SH10.0RT

Ihre Vorteile auf einen Blick

Pauschale Ersparnis

Ein fixer Abschlag auf das Netzentgelt – einfach und ohne zusätzlichen Aufwand.

Prozentuale Reduktion

Separat gemessener Verbrauch wird pro Kilowattstunde günstiger abgerechnet.

Zeitlich gesteuerte Tarife

Ab April 2025: Sparen durch Nutzung in günstigen Tarifzeiten (z. B. nachts).

Fazit: Mit Solar-Handel vorbereitet in die Zukunft

§14a EnWG stellt Weichen für eine sichere und smarte Energiezukunft – und belohnt Sie mit spürbaren Kostenvorteilen. Mit den passenden Komponenten von Solar-Handel erfüllen Sie alle Anforderungen, bleiben flexibel und profitieren von einer effizienteren Stromnutzung. Unser Team unterstützt Sie gerne bei der passenden Auswahl.

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